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Betroffene Rechtsgebiete 

Jubiläum erscheint. Wird der oberste Vertreter der Stadt vor der Aufnahme

gefragt und stimmt zu, kann gedreht werden.

Die Zustimmungspflicht entfällt, wenn Aufnahmen von Versammlungen

oder Aufzügen entstehen, an denen die dargestellten Personen teilgenom­

men haben, etwa bei Festumzug anlässlich des XXX. Stadtjubiläums.

Befreit von Sorgen bist du auch, wenn die abgebildete Person sich gegen ei­

nen finanziellen Ausgleich zur Aufnahme bereit erklärt hat.

Bei der Aufnahme von Kindern unter 18 Jahren geht ohne Zustimmung der

Erziehungsberechtigten ebenfalls nichts mit der Kamera.

Personen, die »zufällig« ins Bild geraten, während gerade Videoaufnahmen

entstehen, etwa in der Stadt, in einem Park, auf einem Schulhof, solltest du

besser über die Dreharbeiten informieren. Mit der Erklärung, dass sie wenig

oder überhaupt nicht erkennbar sind, kannst du meistens Ungemach und

Streit vermeiden.

Einen Abbildungsbonus hast du beim Drehen von »Promis«. Dazu zählen

Menschen, deren öffentliche Präsenz offensichtlich ist, etwa Politiker, Sport­

ler, Künstler, Wissenschaftler.

Präzise Vorgaben sind dem Gesetz in mancher Hinsicht nicht zu entneh­

men. So bleibt in konkreten Zweifelsfällen nur das Nachfragen: Darf die Ka­

mera jetzt laufen?

Ob der zu Omas 100. Geburtstag gratulierende Bürgermeister – seit der ge­

wonnenen Kommunalwahl vor 6 Monaten ein politischer Quereinsteiger und

sehr talentiert – in die Kategorie prominenter Politiker fällt und damit ge­

dreht werden darf, solltest du juristisch lieber nicht ausfechten. Gehe auf ihn

zu, mache ihn spontan und mit freundlichen Worten zum Protagonisten des

Videos – und er wird dir die Dreherlaubnis erteilen.

Sind sämtliche Zustimmungen eingeholt, darf die Smartphone-Kamera auf­

zeichnen und bald steht die nächste Frage im Raum: Ist die Vorführung des

fertigen Videos in ausschließlich (privatem) familiärem Kreis geplant? Oder

soll das Video ein größeres Publikum erfreuen?

Bei der Vorführung eines Videos im engen Kreis, dazu zählen neben der Fa­

milie auch Freunde und enge Bekannte, greift die DSGVO nicht. Jede Vorfüh­

rung über diesen sehr eng begrenzten Kreis hinaus ist öffentlich und bedarf

der Zustimmung der abgebildeten und nicht unkenntlich gemachten Per­